AGB

Zingst 208 Wohnzimmer
Zingst Spa Pool
Zingst Ms Schlafzimmer 2 Min
Zingst Eingangsbereich 5 Min
Zingst_SPA_Anwendung
Zingst_SPA_Pool
43b0649 Flur Sitzgelegenheit Sessel Relax Wartebereich
Zingst Dzc Eg Min
43b0564 Spa Anwendung Raum Massage Beauty Flur
Zingst_Pool_Kacheln_Ecke
43b0679 Restaurant Mit Aquarium Und Tischen Gemutlich Cozy
43b0946 Ruheraum Mit Liegen Seitlich
43b0931 Restaurant Theke
Zingst_Hotelzimmer
Zingst Eingangsbereich 4 Min
Zingst Ms Bad Min
Zingst Blick Auf Dzc Min
Zingst Dzd Eg 2 Min
Zingst Eingangsbereich 3 Min
Zingst Dzc Eg 2 Min

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES HOTEL IV JAHRESZEITEN ZINGST BETRIEBS GMBH

§ 1 Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die das Hotel IV Jahreszeiten Zingst Betriebs GmbH gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt) erbringt.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Der Vertrag kommt nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Hotels IV Jahreszeiten Zingst zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich in Textform (Email, Fax) oder durch direkte Leistungserbringung anzunehmen.

2. Die Unter- und Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der Zimmer durch Dritte ist nicht gestattet.

§ 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe und Abreise

1. Die Zimmer werden ausschließlich zu Beherbergungszwecken zur Verfügung gestellt.

2. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder Dritte, die auf dessen Veranlassung Leistungen des Hotels erhalten, verursacht werden.

3. Das Hotel IV Jahreszeiten Zingst ist ein Nichtraucherhotel. Sollte dennoch im Hotelzimmer geraucht werden, behält sich das Hotel vor, vor Ort 150,00 € für eine Zusatzreinigung zu berechnen.

4. Das Hotel IV Jahreszeiten Zingst bestätigt und garantiert die gebuchte Zimmerkategorie, jedoch keine Zimmernummer oder Lage.

5. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung.

6. Sofern nicht per Kreditkarte garantiert, hält das Hotel die Reservierung für gebuchte Zimmer bis 18:00 Uhr am Anreisetag aufrecht. Danach behält sich das Hotel das Recht vor, die Zimmer anderweitig zu vergeben.

7. Haustiere sind bei uns willkommen, es Bedarf allerdings der Anmeldung des Haustieres bereits vor Anreise. Für jedes Haustier wird eine Gebühr in Höhe von 22,50 € pro Nacht berechnet. Gäste, die mit Haustieren anreisen, erhalten die Zimmer vorwiegend im Erdgeschoss (je nach Zimmerkategorie). Das mitführen der Haustiere zum Frühstück oder Abendessen, sowie in die Hotelbar, ist nicht gestattet.

§ 4 Preise, Zahlung, Gebühren & Gutscheine

1. Sämtliche Preise beinhalten die derzeit gültige Umsatzsteuer sowie das Bedienungsgeld. Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten und ist im Hotel zu entrichten.

2. Die Zahlung der bestellten Leistungen kann im Voraus per Überweisung oder Kreditkarte, vor Ort per EC-Karte, Kreditkarte oder in Bar erfolgen. Die Gesamtrechnung ist bei Anreise vor Ort zu begleichen. Das Hotel behält sich vor eine 100%-Zahlung im Voraus (Hotdeal-Buchungen) zu fordern. Hotdeal oder andere restriktive Raten: Das Hotel behält sich vor eine 100%-Zahlung im Voraus zu fordern. Hier erfolgt die Zahlungsaufforderung direkt nach der Buchung über Paylink. Sollte nach 48h kein Zahlungseingang festgestellt werden, verfällt die Buchung automatisch und verliert ihre Gültigkeit.

3. Fundsachen werden seitens des Hotels auf Wunsch des Gastes per Nachnahme an die angegebene Adresse versendet (15,00 € Nachnahmegebühr sind vom Empfänger zu begleichen). Andere Versandarten werden nur gegen Vorauskasse via Überweisung oder Kreditkartenabbuchung angeboten.

4. Im Fall der Abreise ohne Begleichung der offenen Rechnung behält sich das Hotel vor, je nach Aufwand, eine Walk-Out Gebühr in Höhe von 50,00 € zu erheben.

5. Im Fall von Rechnungsverzug ist die Zahlungserinnerung kostenfrei. Jede weitere Mahnstufe kann mit einer Gebühr von 10,00 € durch das Hotel verrechnet werden. Für die Einleitung in ein Inkassoverfahren werden 30,00 € Inkassoeinleitungsgebühr in Rechnung gestellt.

6. Ein beim IV Jahreszeiten Zingst gekaufter Gutschein kann lediglich für hoteleigene Leistungen in dem auf dem Gutschein vermerkten Hotel eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Zahlungen in dem Hotel genutzt werden. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Die Gutscheine können nicht im Rahmen von Online Zahlungen oder Hotdeals verwendet werden.

§ 5 Leistungsstornierung

1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bis 5 Tage vor Anreise entstehen dem Vertragspartner keine Kosten. Ausgenommen davon ist der Zeitraum vom 15. Juni bis 15. September, sowie über Weihnachten und Silvester, hier beträgt die Stornierungsfrist 14 Tage vor Anreise. Bei einer späteren Stornierung oder Nichtanreise des Vertragspartners werden 90% des Gesamtbetrages der bestellten Leistungen fällig. Stornierungen vom Vertragspartner haben in Schriftform zu erfolgen.

2. Ausgenommen hiervon sind Kontingente und Gruppen (ab 10 Zimmer). Hier gelten die Stornierungsbedingungen laut Vertrag.

3. Ebenfalls ausgenommen von §5.1. sind Hotdeal-Buchungen. Hotdeal-Buchungen sind nicht mehr kostenfrei stornierbar oder umbuchbar. Ab dem Zeitpunkt der Buchung fallen bei einer Stornierung oder Umbuchung 100% der Gesamtrate an.

4. Bei einer vorzeitigen Abreise des Vertragspartners bis 17.00 Uhr werden 80% des Übernachtungspreises vor Ort berechnet. Erfolgt die vorzeitige Abreise nach 17.00 Uhr werden 100% des Übernachtungspreises vor Ort berechnet.

5. Wir behalten uns ein 48 stündiges Rücktrittsrecht für Buchungen vor, die basierend auf einem technischen Übermittlungsfehler zu einem marktunüblichen Preis entstanden sind.

§ 6 Haftung und Rücktritt

1. Das Hotel IV Jahreszeiten Zingst haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

2. Das Hotel IV Jahreszeiten Zingst ist zur Kündigung des Vertrages in folgenden Fällen berechtigt:
a. Der Vertragspartner erbringt eine fällige Leistung nicht.
b. Die Erfüllung des Vertrages ist aufgrund höherer Gewalt, Streiks oder anderer vom Hotel IV Jahreszeiten Zingst nicht zu vertretender Gründe nicht möglich.
c. Der Vertragspartner hat falsche Angaben über wesentliche Daten gemacht.
d. Das Hotel hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
Der Rücktritt des Hotels begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.

§ 7 Datenschutz

Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter:

www.4jahreszeiten-zingst.de/de/service-kontakt/datenschutz.php

§ 8 Erfüllungs- und Zahlungsort, salvatorische Klausel

1. Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel IV Jahreszeiten in Zingst.

2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Zingst, im März 2023

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN

§ 1 Anwendungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen gelten für die Überlassung von Konferenz-und Banketträumen des Hotels Vier Jahreszeiten Kühlungsborn GmbH sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen an den Vertragspartner (dem folgenden Veranstalter genannt). Entgegenstehende Bedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung. Für die Zimmerreservierung gelten besondere Bedingungen.

§ 2 Stornierungen

Folgende Stornierungsfristen gelten für Veranstaltungen:

Bis 8 Wochen durch schriftliche Erklärung kostenfrei

Bis 6 Wochen vor Veranstaltungstermin wird die vereinbarte Raummiete berechnet, solange die Räumlichkeiten nicht anderweitig verkauft werden können. Bei Tagungspauschalen wird die Raummiete laut Preisliste zu Grunde gelegt.

Bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin ist das Hotel Vier Jahreszeiten Kühlungsborn GmbH berechtigt, zusätzlich zur vereinbarten Raummiete 50% des entgangenen Umsatzes zu berechnen. Dies beinhaltet alle vertraglich vereinbarten Leistungen wie Speisen & Getränke sowie Equipment. Bei Tagungspauschalen wird 50% der Tagungspauschale in Rechnung gestellt, eine separate Raummiete entfällt in diesem Fall.

Ab 4 Wochen bis 72 Stunden vor Veranstaltungstermin wird zusätzlich zur vereinbarten Raummiete 80% des entgangenen Umsatzes bzw. 80% der Tagungspauschale berechnet.

Bei späterem Rücktritt werden 100% der vertraglich vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.

§ 3 Vertragsabschluss

Eine Vereinbarung über Leistungen ist nur dann verbindlich, wenn sie beiderseits schriftlich bestätigt worden ist.

§ 4 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. In diesem Fall behält sich das Hotel eine Änderung der vereinbarten Speisenfolge vor.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Veranstalter um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt die reservierten Räumlichkeiten zu tauschen, sofern dies dem Veranstalter zumutbar ist.

5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sein denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

§ 5 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten Preise bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für die Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.

3. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, Bedienungsgeld und aller Abgaben. Eine etwaige Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung geht zu Lasten des Veranstalters.

4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Durchführung der Veranstaltung 120 Tage,
und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen zu verlangen.

6. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

§ 6 Getränkeabrechnung und mitgebrachte Speisen und Getränke

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, werden Getränke nach dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel.

§ 7 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht bei Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.

2. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, dass von ihm eingebrachtes Dekorationsmaterial den brandschutztechnischen Anforderungen entspricht.

§ 8 Technische Einrichtungen

Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten für die Durchführung der Veranstaltung beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung der Einrichtungen frei.

§ 9 Kündigung durch das Hotel

Das Hotel ist jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis auch ohne Einhaltung einer Frist zu beenden, wenn die Veranstaltung das Ansehen oder die Sicherheit des Hotels gefährdet. Das gilt auch im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes. Schadensersatzansprüche des Veranstalters entstehen in diesem Falle nicht.

§ 10 Musikveranstaltungen

Für Musikveranstaltungen hat die GEMA-Anmeldung und die Abführung der Gebühren durch den Veranstalter zu erfolgen.

§ 11 Erfüllungs-und Zahlungsort, salvatorische Klausel

1. Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel Vier Jahreszeiten GmbH in Kühlungsborn
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

Kühlungsborn, im September 2010